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Versandrichtlinie

Versandrichtlinie von AlienRamp.com

Diese Richtlinie regelt den Versand, die Lieferung und den Gefahrübergang für Produkte, die über AlienRamp.com erworben werden. Sie gilt in Verbindung mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Versandarten, Kosten und Steuern

1.1 Lieferbedingung (DAP) Alle internationalen Bestellungen werden Delivered At Place (DAP) (Incoterms 2020) versendet. Das Unternehmen organisiert und bezahlt die Frachtbeförderung bis zu der vom Kunden angegebenen Lieferadresse.

1.2 Einfuhrabgaben und Steuern (Nicht-EU-Länder) Für Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz) gilt:

  • Der Kunde ist der Einführer (Importeur). * Die beim Bestellabschluss gezahlten Versandkosten enthalten keine örtliche VAT, Einfuhrabgaben, Zollgebühren und Bearbeitungsgebühren, die vom Bestimmungsland erhoben werden.

  • Diese zusätzlichen Kosten sind vom Kunden vor oder bei der Lieferung unmittelbar an den Frachtführer oder die örtlichen Behörden zu entrichten.

  • Die Weigerung, diese Gebühren zu zahlen, führt dazu, dass die Sendung zurückgesandt oder aufgegeben wird. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten (einschließlich der Rückfracht) werden von der Erstattung an den Kunden abgezogen.

1.3 Berechnung der Versandkosten Die Versandkosten werden beim Bestellabschluss auf Grundlage der folgenden Faktoren berechnet:

  • Endgültige Abmessungen und Gewicht des Produkts (insbesondere bei hohen Tragfähigkeiten).

  • Lieferziel und dessen Zugänglichkeit.

  • Das gewählte Serviceniveau.

2. Bearbeitungs- und Lieferzeiten

2.1 Auftragsbearbeitung Bestellungen werden erst nach Bestätigung der vollständigen Zahlung bearbeitet und für den Versand vorbereitet. Die Bearbeitungszeiten sind unverbindlich und hängen von der Lagerverfügbarkeit und den Produktionsplänen für Spezialrampen ab.

2.2 Unverbindliche Lieferzeiten Liefertermine sind lediglich Schätzungen. AlienRamp.com haftet nicht für Verzögerungen, die durch Frachtführer, Zollabfertigungsverfahren oder höhere Gewalt verursacht werden. Eine Lieferverzögerung berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatz, Preisnachlässen oder zur Auflösung des Vertrags.

3. Gefahrübergang und Eigentumsübergang

3.1 Vertraglicher Gefahrübergang Ungeachtet der Lieferbedingung DAP hinsichtlich der Frachtzahlung geht die vertragliche Gefahr des Verlusts, des Diebstahls oder der Beschädigung in dem Moment auf den Kunden über, in dem die Waren vom Frachtführer im Lager des Unternehmens abgeholt werden (FCA-Grundsätze werden auf die Gefahrtragung angewandt).

3.2 Versicherung Da die Gefahr mit der Abholung übergeht, ist der Kunde für eine gegebenenfalls gewünschte zusätzliche Transportversicherung selbst verantwortlich.

4. Prüfung und Schadensmeldungen

4.1 Sofortige Sichtprüfung Aufgrund der Schwerlastausführung unserer Produkte muss der Kunde:

  1. Die Verpackung und das Produkt unmittelbar nach Ankunft gründlich auf Anzeichen von Beschädigungen prüfen (Quetschungen, Einstiche, Feuchtigkeit).

  2. Etwaige Schäden ausdrücklich auf dem Ablieferungsnachweis (POD) oder dem Frachtbrief des Frachtführers vermerken, bevor er unterschreibt. Formulierungen wie „Vorbehaltlich Prüfung“ sind rechtlich nicht bindend; der Schaden muss beschrieben werden (z. B. „Verpackung eingerissen, Rampe zerkratzt“).

4.2 Verdeckte Schäden Schäden, die nach dem Auspacken entdeckt werden, sind AlienRamp.com innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung schriftlich unter Beifügung hochauflösender Fotos zu melden.

4.3 Ansprüche gegen den Frachtführer Sämtliche Ansprüche wegen Transportschäden sind vom Kunden gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen, da die Gefahr während des Transports beim Kunden liegt. AlienRamp.com leistet angemessene Unterstützung und stellt Unterlagen zur Untermauerung solcher Ansprüche bereit.

5. Lieferanforderungen und Zugänglichkeit

5.1 Verantwortung für das Entladen Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Lieferort für Schwerlastfahrzeuge (z. B. große Lkw/Auflieger) zugänglich ist.

5.2 Zusatzgebühren Der Kunde muss geeignete Mittel zum Entladen bereitstellen (z. B. einen Gabelstapler, sofern erforderlich). Scheitert eine Lieferung aufgrund eingeschränkter Zufahrt, fehlender Entladeausrüstung oder Abwesenheit des Kunden, werden dem Kunden sämtliche Kosten für die erneute Zustellung und die Lagerung in Rechnung gestellt.

Hinweis: Dieser Text ist eine Übersetzung. Maßgeblich ist die englische Originalfassung dieser Seite; im Streitfall hat sie Vorrang.